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596m²-Zentrums-Grundstück in Mannersdorf/Leithagebirge

Inserat
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Beschreibung

Dein eigenes Grundstück in Zentrumslage in Mannersdorf/Leithagebirge und das zum
Spitzenpreis!

Das Objekt hat eine Größe von ca. 596m².

Dieses nette Grundstück ist in absoluter Ruhelage und mit max. zwei Wohneinheiten bebaubar.
Die Bebauungsdichte beträgt max. 70% und es gilt geschlossene Bauweise und eine Gebäudehöhe von max. 7m.

Aktuell befindet sich noch ein Altbestand (ca. 80m²-Lagerhalle am Grundstück).

Weiters ist noch eine Baustudie verfügbar, die mittels einer Planung umgesetzt werden kann.
Es kann sogar noch zusätzlich ein angrenzendes Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen Bestandshaus (370m² Nutzfläche und 5 möglichen Wohneinheiten) erworben werden.

Lage:
Die Stadt Mannersdorf/Leithagebirge befindet sich inmitten des Bezirkes Bruck/Leitha direkt am Leithagebirge. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten (Spar, Lagerhaus, Billa, Penny, etc.) in unmittelbarer Nähe. Kindergarten und Volksschule sind 5min von der Haustür zu Fuß zu erreichen. Ärzte und Apotheke sind ebenfalls angesiedelt.
Auch die ansässigen Heurigenlokale, Restaurants und Wirtshäuser laden zur genussvollen Kulinarik ein. Aus der Stadt kann man direkt in das Leithagebirge wandern.

Die Bezirkshauptstadt Bruck/Leitha ist in ca. 15 Minuten per Auto erreichbar. Mit dem Auto erreicht man Eisenstadt in 15min, Wien in 25min, den Flughafen in 20min.
Darüber hinaus stehen sehr gute öffentliche Busverbindungen für schnelle Reisen nach Wien, Eisenstadt, Bruck/Leitha, usw. zur Verfügung.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen sowohl telefonisch, wie auch für eine persönliche Besichtigung jederzeit gerne zur Verfügung und bin natürlich auch gerne bei Finanzierungen behilflich.

Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH
DI (FH) Benjamin Heidegger, MSc
+43 699 184 100 40
benjamin(xmsDot)heidegger(xmsAt)immo(xmsDot)company(xmsDot)at

Vermittlungshonorar lt. Maklerverordnung

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist und der Energieausweis nicht nachgereicht wird.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familiennamen bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.



Gerne unterstütze ich Sie auch beim Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie.

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