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Uriges Grätzl-Wirtshaus in Top-Zustand sucht Nachfolger

Wiener Wirtshauskultur zum Greifen nah!
Wiener Wirtshauskultur zum Greifen nah!
Beschreibung

Das im laufenden Betrieb befindliche, urige Grätzl-Wirtshaus befindet sich im 15. Bezirk Wiens und besticht durch ein typisch altösterreichisches Gasthausambiente mit Liebe zum Detail.
Eines der Highlights ist der rund 35m² große Schanigarten mit Parkblick, in welchen kürzlich rund EUR 10.000, - investiert wurden. Hier finden 40 Personen Platz, im 130m² großen Innenbereich sind es etwas mehr.

Aufgrund persönlicher Veränderung der aktuellen Betreiber haben nun SIE die Chance, dieses etablierte Gasthaus mit hervorragendem Ruf (Google Bewertungen 4,8 / 5) zu übernehmen. Die flache Kostenstruktur (dank der geringen Bruttomiete und des niedrigen Personalbedarf) ermöglich es Ihnen, im branchenvergleich überdurchschnittliche Renditen zu erwirtschaften.

Betriebsanlagengenehmigung, inklusiver aller Befunde und Genehmigungen vorhanden.
Es wird ein unbefristetes Hauptmietverhältnis mit Weitergaberecht angeboten.

Bei Übernahme fällt eine Ablösesumme iHv. EUR 180.000, - an.
Alternativ kann auch nach Vereinbarung eine Pacht vereinbart werden.

Bruttomonatsmiete (inkl. BK, inkl. USt): EUR 1.721,33
Maklerprovision: 3 BMM zzgl. 20% USt.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Besichtigung stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Jakob Matthias Jelinek
0699 / 184 10 114
jakob(xmsDot)jelinek(xmsAt)immo-company(xmsDot)at

P.S.: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§365m-z (GewO1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftragsgeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familienname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.
 



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