Offene Stellen, Arbeitssuche, Jobs, Geschäftsflächen in Österreich

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle Verträge, bzw. die  Geschäftsverbindung zwischen ritalis  und den Unternehmen und regeln alle Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Ansonsten sind diese nicht existent.

2. Geschäftstätigkeit

ritalis veröffentlicht Stellanzeigen von Unternehmen auf der Internetplattform von ritalis.

ritalis veröffentlicht Anzeigen für Geschäftsflächen und Dienstleistungsflächen von Unternehmen und privaten Anbietern auf der Internetseite von ritalis.

ritalis bietet die Möglichkeit Geschäfts- und Dienstleistungsflächen durch gewerbliche Makler suchen zu lassen. Dazu werden von ritalis die von Kunden eingegebenen Daten an einen beeideten und spezialisierten Makler für Geschäfts- und Dienstleistungsflächen weitergegeben.

3. Schaltung von Anzeigen

ritalis veröffentlicht Stellenanzeigen und Anzeigen von Geschäfts- und Dienstleistungsflächen von Unternehmen auf seiner Plattform. Dazu bedarf es der Einrichtung eines Accounts. Dieser Account ist kostenlos und ohne Bindung.

Mit der Eingabe eines Inserates entsteht ein Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Tagen bei Stellenanzeigen und 90 Tagen bei Geschäfts- bzw. Dienstleistungsflächen. Es erfolgt eine sofortige Fakturierung.

Ab einem Volumen von ca. 10 Anzeigen pro Monat wird ein Anzeigenvertrag mit dem Kunden abgeschlossen. Die Fakturierung erfolgt in diesen Fällen monatlich im Voraus, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Jede Anzeige darf nur eine Position, eine Fläche bzw. eine dazu passende Beschreibung beinhalten.

Sofern die Veröffentlichung von Anzeigen per Linking auf die Firmenwebsite erfolgt, hat ritalis das Recht, den Quellcode des Inserates auszulesen, IT technisch zu verarbeiten, gegebenenfalls abzuändern, zu speichern und unter einer neuen URL anzuzeigen.

ritalis ist berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeigen des Unternehmens auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen von Kooperationspartnern zu veranlassen. Gänzlich ausgeschlossen ist eine Verlinkung zu Ausschreibungen, welche auf anderen einschlägigen Plattformen veröffentlicht sind.

ritalis behält sich das Recht vor, Videos oder Links, außer Acht zu lassen und nicht in die Anzeige zu übernehmen.

ritalis kann auf Aufforderung des Unternehmens Änderungen an den auf ritalis veröffentlichten Anzeigen während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich für die Mitarbeiter von ritalis zumutbar ist. Unzulässig sind Veränderungen, die den ursprünglichen Sinn der Anzeige verfremden, insbesondere den Titel der Anzeige, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Anzeige dadurch generiert werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neues Unternehmen die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.

ritalis behält sich das Recht vor, bestimmte Veröffentlichungen zu untersagen.

4. Rechte und Pflichten

Ein Vertrag mit ritalis kommt entweder mit der Schaltung einer Anzeige, oder mit einem Anzeigenvertrag zustande.

Ein Vertrag entsteht durch die Veröffentlichung des Inserates durch den Kunden. Gleichzeitig wird eine Rechnung per e-mail an den Aufgeber der Anzeige übermittelt. Die Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden, sonst wird die Anzeige von ritalis ohne Ankündigung durch ritalis gelöscht.

Für Großkunden werden Verträge für die Schaltung von Inseraten abgeschlossen. Diese Verträge werden mit den Kunden schriftlich vereinbart. Ab Unterzeichnung des Vertrages gelten die festgelegten Bedingungen. Diese Bedingungen werden im Einzelfall schriftlich geregelt und sind nicht Teil der AGB. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde in ritalis gemäß dem Vertrag inserieren.

ritalis behält sich vor, Anzeigenverträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen und Anzeigen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeigen inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche, bzw. behördliche Verbote verstößt, oder die Anzeigen sittenwidrig sind. Eine Veröffentlichung kann auch aus sonstigen Gründen für ritalis unzumutbar sein. Anzeigen von Kunden werden nur dann auf ritalis veröffentlicht, wenn es sich eindeutig erkennen lässt, dass es sich um Anzeigen des jeweiligen Kunden handelt.

5. Werknutzungsbewilligung

Das Unternehmen räumt für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit ritalis eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein.

Das Unternehmen sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die es zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Das Unternehmen hält ritalis diesbezüglich schad- und klaglos und stellt ritalis von etwaigen Ansprüchen frei.

ritalis ist zur Erfüllung des Vertragszweckes berechtigt, weitergegebene Materialien in Ausnahmefällen für die weitere Verwendung zu bearbeiten. Diese Bewilligung endet mit dem Ende des Vertrages.

Bei Verlust des Nutzungs- und Verwertungsrechtes muss das Unternehmen unverzüglich mit ritalis in Kontakt treten, um etwaige Rechtsverletzungen hintanzuhalten.

ritalis wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und das Unternehmen von einer Anspruchstellung Dritter informieren. Ritalis ist verpflichtet, den Anspruchsteller über die Identität des Unternehmens zu unterrichten.

6. Preise und Konditionen

Alle auf ritalis veröffentlichten Preise sind Richtpreise. Der Preis kann von ritalis unter bestimmten Umständen abgeändert werden. Im Falle einer Änderung wird iSd § 22 (3) Z 1 Dienstleistungsgesetz dieser Preis auf Anfrage mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im bestimmten Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise.

Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung (wenn nichts anderes festgelegt wird) und wird dem Unternehmen per E-Mail, zugestellt. Das Unternehmen erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung fällig.

Zahlungen an ritalis haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von ritalis zur Kenntnis gebrachten Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von ritalis zur Kenntnis gebrachten Konto maßgebend.

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Bei Säumigkeit ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle entstehenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringung, auch die Kosten eines von ritalis beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

Im Falle einer Mahnung gilt ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 30,00 als vereinbart.

Vom Unternehmen geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht, bereits vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch das Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und immer unzulässig.

7. Vertraulichkeit von Informationen

Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird ritalis schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen ritalis geltend gemacht werden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit ritalis erhält, vertraulich zu behandeln und insbesondere Dritten diese nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

8. Dauer

ritalis schließt Verträge auf bestimmte Zeit ab: Bei Stellenanzeigen grundsätzlich ab 30 Tagen ab. Bei Geschäfts- und Dienstleistungsflächen ab 90 Tagen. Es können auch Verträge über unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Quartals schriftlich (mittels eingeschriebenen Briefes) kündigen.

Bei wichtigen Gründen behält sich ritalis vor, jederzeit ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Diese Gründe können sein: Pflichtverstöße, Einstellung der Geschäftstätigkeit, Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Unternehmens.

9. Gewährleistung

ritalis gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Erstellung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen, bzw. Ausschreibungen auf dem jeweiligen Profil und bei eventuellen Partnern von ritalis. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

ritalis haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch ritalis muss in jedem Fall ausgeschlossen werden.

ritalis haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf den Anzeigen dargestellten Inhalte und Informationen.

Das Unternehmen sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Das Unternehmen wird ritalis diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.

Im Falle von Wartungsarbeiten wird ritalis die Ausfallzeiten so kurz als möglich halten. Eine dauerhafte Verfügbarkeit kann daher nicht zugesichert werden.

 10. Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

 11. Schlussbestimmungen

Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder gegen bestehende Gesetze verstoßen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.